Kontakt

Bürgermeisteramt Grünkraut
Scherzachstr. 2
88287 Grünkraut

Tel.: 0751/7602-0
Fax: 0751/7602-20
Mail: info@gruenkraut.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Mi 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr
und während der Öffnungszeiten

Was erledige ich wo?

Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.

Leistungen

Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement - Förderung beantragen

Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel des Förderprogrammes ist es, Verkehre von und zu Betriebs-/Behördenstandorten zu vermeiden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger zu verlagern.

Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt sowie Konzepte und Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement erarbeitet werden. In einem zweiten Schritt können investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Mobilitätskonzepte notwendig sind.

Die genauen Fördertatbestände und -intensitäten können Sie den Förderrichtlinien „Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden“ oder „Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen“, welche auf der Internetseite zum Förderprogramm eingestellt sind, entnehmen.

Zuständige Stelle

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Referat 14 – Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement und Recht
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart

E-Mail-Adresse: b2mm@vm.bwl.de

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Gesamtfinanzierung und die Funktionsfähigkeit des Vorhabens und der Einrichtung müssen gesichert sein. Die Folgekosten müssen auf Dauer tragbar erscheinen.
  • Dasselbe Vorhaben darf nicht von einer anderen Stelle gefördert sein.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen beziehungsweise Aufträge dürfen noch nicht vergeben worden sein.
  • Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 1 Mio. Euro nicht übersteigen; die Zuwendung muss mindestens 5.000 Euro (Bagatellgrenze) betragen

 

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinien "Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen" und "Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden" sowie die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).

 

Verfahrensablauf

Setzen Sie sich gerne für eine Antragsberatung mit dem Verkehrsministerium in Verbindung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die Förderrichtlinien und den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Mobilitätsmanagement finden Sie online auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

23.08.2023 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg