Kontakt

Bürgermeisteramt Grünkraut
Scherzachstr. 2
88287 Grünkraut

Tel.: 0751/7602-0
Fax: 0751/7602-20
Mail: info@gruenkraut.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Mi 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr
und während der Öffnungszeiten

Behördenwegweiser

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Bürgerbüro - Fahrerlaubnis

Hausanschrift

Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Anfahrtsbeschreibung

Linie 1, 3, 5, 30, 31, 7534, 7573
Haltestelle "Gymnasien"

Kontakt

Telefon
Fax 0751 85-1405

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden
Montag
07:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag
07:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zuständigkeit

Aufgabenfeld Telefon

Begleitetes Fahren ab 17

0751/85-1416

Ersterteilung, Erweiterung

0751/85-1417
Umschreibung, Ersatz, Internationaler Führerschein,
Verlängerung Klasse C und D,
Antrag Personenbeförderungsschein
0751/85-1418
Ihren Antrag auf Ersterteilung sowie auf Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) können Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes abgeben.  

Neuerteilung nach Entzug
Überprüfung der Kraftfahreignung
Entzug der Fahrerlaubnis

Buchstabe A-K 0751/85-1427

Buchstabe L-Z
0751/85-1420

Fahrerlaubnis auf Probe

0751/85-1411

Punktemaßnahmen

0751/85-1428

Formulare und Onlinedienste

  • Begleitetes Fahren ab 17
  • ekom21 Fahrerlaubnis
  • Ersterteilung oder Erweiterung Führerschein

    Ersterteilung

    Hier finden Sie Informationen, wenn Sie noch nicht im Besitz eines Führerscheins sind und das erste Mal eine Fahrerlaubnis beantragen möchten. In der Regel geht es hierbei um die Fahrerlaubnisklasse B.

  • Fahrerlaubnisantrag auf Verlängerung

    Verlängerung der Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind auf 5 Jahre befristet. Sie können die jeweilige Klasse um 5 Jahre verlängern lassen.
     
    Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können Sie die Klassen ebenfalls um 5 Jahre verlängern lassen.

  • Führerschein Erweiterung
  • Internationaler Führerschein

    Internationaler Führerschein

    Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins und wird bei Reisen außerhalb Europas empfohlen. In welchen Ländern ein internationaler Führerschein Pflicht ist, können Sie über die Automobilclubs, die Reiseveranstalter oder die jeweilige Botschaft beziehungsweise das Auswärtige Amt erfragen.

  • Namensänderung oder Eintragung akademischer Grad
  • Neuerteilung nach Entzug/Verzicht der Fahrerlaubnis

    Entziehung und Neuerteilung

    Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt Ihre Fahrerlaubnis und Ihr Führerschein wird eingezogen und entwertet.
    Um wieder fahren zu dürfen, müssen Sie eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Sofern es bei Antragsstellung keine Bedenken gegen Ihre Eignung gibt, können sie wieder eine Fahrerlaubnis erhalten.

  • Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis

    Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

    Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindung an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesen Fällen ist Ihr ausländischer Führerschein noch 6 Monate nach Ersteinreise gültig. Nach Ablauf dieser 6 Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.

  • Umtausch der Fahrerlaubnis

    Umtausch

    Viele Autofahrer/innen verfügen noch über den früheren grauen oder rosafarbenen Papierführerschein. Diese Dokumente werden ab dem 19. Januar 2022 schrittweise nicht mehr gültig sein - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen den alten Führerschein daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzen.
    Auch Inhaber/innen eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.