Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
E-Bus-Umstieg - Beratungsgutschein beantragen
Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.
Zuständige Stelle
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
- Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
- Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg. - Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein. - Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
- Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
25.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg