Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Förderprogramm "Inhouse-Schulung" - Weitergabevertrag abschließen
Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern. Hierzu wurden im Vorfeld identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tägige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.
Inhouse-Schulungen werden von folgenden Bildungsträgern angeboten:
- Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
- Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg)
Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Stabsstelle Digitalisierung des Städtetags Baden-Württemberg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben sich mit einer oder mehreren Kommunen für die Schulung zusammengeschlossen und noch an keiner Inhouse-Schulung teilgenommen.
Gefördert werden interkommunale Zusammenschlüsse in folgenden Zusammensetzungen:
- Mindestens zwei Kommunen unter 20.000 Einwohner schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Eine Große Kreisstadt schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Ein Land-/Stadtkreis schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Zwei Land-/Stadtkreise schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Ein Land-/Stadtkreis und mindestens eine große Kreisstadt schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Der Eigenanteil des Zusammenschlusses wird zu gleichen Teilen unter den Kommunen des Zusammenschlusses aufgeteilt.
- Die (Höchst-)Anzahl der kommunalen Partner des Zusammenschlusses orientiert sich an den jeweiligen Bausteinen.
- Es können bis zu 3 Schulungstage pro Zusammenschluss gefördert werden.
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
- Geben Sie die Mitglieder des Zusammenschlusses an.
- Wählen Sie den gewünschten Bildungsträger aus.
- Unabhängig davon, ob 3 Schulungstage am Stück oder zeitversetzt einzeln gebucht werden sollen oder gebucht wurden, ist nur der Abschluss eines Weitergabevertrages notwendig.
- Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigte Inhouse-ID für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
- Nach Erhalt der ID können Sie mit den Bildungsträgern für eine gemeinsame Schulungsterminfindung und Inhaltsabsprache Kontakt aufnehmen.
- Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Gebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.
Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie bei der Stabstelle Digitalisierung des Städtetag Baden-Württemberg (E-Mail: digitallotsen@staedtetag-bw.de).
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel 5 bis 10 Kalendertage
Hinweise
Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Verwaltungsvorschriften Finanzministerium zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
- Zu § 44 Absatz 1 Nummer 12
Freigabevermerk
16.06.2023
Städtetag Baden-Württemberg