Kontakt

Bürgermeisteramt Grünkraut
Scherzachstr. 2
88287 Grünkraut

Tel.: 0751/7602-0
Fax: 0751/7602-20
Mail: info@gruenkraut.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Mi 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr
und während der Öffnungszeiten

Was erledige ich wo?

Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.

Leistungen

Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.

Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?

Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

die Feuerwehr Ihrer Gemeinde

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.

Verfahrensablauf

Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.

Die Anschrift erfahren Sie

  • auf den Internetseiten
    • Ihrer Gemeinde und
    • Ihrer Feuerwehr oder
  • aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Thema "Feuerwehr" auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg

Freigabevermerk

04.04.2024 Innenministerium Baden-Württemberg