Projektaufruf zum Regionalbudget für das Jahr 2026 - Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V.
Im Rahmen des Regionalbudgets 2026 können Projektträger Fördermittel für kleinere Projekte im ländlichen Raum beantragen. Dazu erreichte uns folgendes Schreiben der Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e. V.
Liebe Oberbürgermeister, liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der Projektaufruf zum Regionalbudget für das Jahr 2026 gestartet ist.
Sämtliche Informationen und Unterlagen zu diesem Förderaufruf finden Sie auf unserer Website: Startseite - Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die wesentlichen Eckpunkte zusammenfassen:
Fördergebiet:
Förderfähig sind Kleinprojekte, die in unserer Region umgesetzt werden.
Fördervoraussetzungen:
Die geplanten Projekte müssen mindestens einem der Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (2023–2027) zugeordnet werden können:
HF Bürger- und KulturLand AllgäuHF Freizeit- und NaturLand AllgäuHF Wirtschaft- und InnovationsLand Allgäu
Zudem müssen die Projekte in eine der folgenden Maßnahmen der GAK/VWV-ILE passen:
Pläne zur Entwicklung ländlicher Gemeinden, Dorfentwicklung, angepasste Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Raum, Unterstützung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.
Förderumfang:
Maximal förderfähige Kosten: 15.000 € netto Fördersatz: 80 % (max. 12.000 € Förderung) Maximale Projektsumme: 20.000 € netto Mindestförderung: 2.000 €
Wichtige Fristen und Termine:
Einreichung der Projektanträge: bis spätestens Montag, 16.03.2026 Projektauswahl: voraussichtlich Mittwoch, 06.05.2026 Verfügbare Landesmittel: 150.000 €*
*(zzgl. 10 % der Ortskommunen)
________________________________________________________________________________________________________________
!!! HINWEIS !!!
Änderung im Verfahren zur Finanzierungsbestätigung:
Bitte beachten Sie, dass die Einholung der 10 % Finanzierungsbestätigung der Kommunen künftig nicht mehr durch die LEADER-Geschäftsstelle erfolgt. Es dient dazu, die Kommunen frühzeitig in die Projekte einzubinden. Diese muss ab sofort vom jeweiligen Projektträger (PT) eigenständig mit der Abgabe der Projektdatenblätter (PDBs) bei den Kommunen eingeholt werden. Eine direkte Kontaktaufnahme des Projektträgers mit der Kommune ist somit verpflichtend.
Um die Kommunikation zu erleichtern, bitten wir Sie, uns einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin zu nennen, den wir den Projektträgern zur Kontaktaufnahme weiterleiten können. Falls dies nicht gewünscht ist, verweisen wir die Projektträger ansonsten auf Ihre allgemeinen Kontaktmöglichkeiten.
________________________________________________________________________________________________________________
Für Rückfragen oder Unterstützung steht Ihnen das Team der LEADER-Geschäftsstelle selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße aus der Geschäftsstelle
Bernd Kaufmann Alexandra Gronmayer
_________________________________________________________________________
Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Herrenstraße 9
88353 Kißlegg
Tel.: 07563 63149-44 oder -46
Email: info@re-wa.eu
Website: www.re-wa.eu



