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Bürgermeisteramt Grünkraut
Scherzachstr. 2
88287 Grünkraut

Tel.: 0751/7602-0
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Mail: info@gruenkraut.de

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Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Mi 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

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Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr
und während der Öffnungszeiten

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Was erledige ich wo?

Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.

Leistungen
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Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden

    Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

    • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
    • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
    • seine Lernpotenziale.

    Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.

    Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

    Zuständige Stelle

    die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.
    Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.

    Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

    Fristen

    Anmeldetermine für das Schuljahr2024/2025:

    • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024
    • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024

    Erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
    • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
    • Grundschulempfehlung

    Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • § 4 Abs. 3 Schulgesetz (SchG) (Grundschule)
    • § 8a Schulgesetz (SchG) (Gemeinschaftsschule)
    • § 88 Schulgesetz (SchG) (Wahl des Bildungswegs)
    • Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform (Aufnahmeverordnung)

    Freigabevermerk

    • 19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg
     
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