Dienstleistungen

Leistungen

Auskunft aus dem Sorgeregister

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Onlineantrag und Formulare

  • Auskunft aus dem Sorgeregister

    Auskunft aus dem Sorgeregister

    Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann vom Jugendamt eine Auskunft darüber erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Die Auskunft bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen und auch keine gerichtlichen Entscheidungen über die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern registriert sind. Weiter wird bestätigt, dass keine gerichtliche Entscheidung eingetragen ist, mit der das Sorgerecht der Mutter ganz oder teilweise entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden wäre. 

    Die Auskunft dient der Mutter im Rechtsverkehr mit z.B. Behörden, Banken usw. als Nachweis, dass ihr die alleinige elterliche Sorge ganz oder in Teilen für ihr Kind zusteht.

Zuständige Stelle

Landratsamt Ravensburg, Jugendamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet

Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen.

Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über unser Portal übersandt.

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes