Ferienbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der gesetzliche Anspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder ab der ersten Klasse in der Grundschule. Dieser Anspruch umfasst auch eine Betreuung in den Ferien von mindestens acht Zeitstunden täglich, mit Ausnahme von vier Wochen Schließzeit.
Um in den Ferien ein tragfähiges, zuverlässiges Angebot sicherzustellen, haben wir uns mit den umliegenden Gemeinden Amtzell, Bodnegg, Schlier, Waldburg und Vogt abgestimmt. Gemeinsam können wir ein stabiles System aufbauen, das ein gutes, nachfrageorientiertes und für Familien verlässliches Angebot gewährleistet. Dabei wurden zwei Betreuungsgebiete gebildet: das Betreuungsgebiet Süd mit Amtzell, Bodnegg und Grünkraut sowiedas Betreuungsgebiet Nord mit Schlier, Vogt und Waldburg In jedem Betreuungsgebiet wird in den Ferienzeiten immer eine Betreuung angeboten. Somit finden in allen sechs Gemeinden zeitgleich mindestens zwei Betreuungsangebote statt. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Kinder das Angebot im jeweiligen Betreuungsgebiet ihres Wohnortes wahrnehmen. In begründeten Fällen kann selbstverständlich auch eine Betreuung in einem anderen Gebiet erfolgen.
