Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde.
Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich. Im Einzelfall kann das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung des Sachverhalts erfordern.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und hat Stimmrecht. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit, d. h. mit mehr Ja- als Nein-Stimmen gefasst.
Der amtierende Gemeinderat wurde am 9. Juni 2024 gewählt. Er besteht aus 12 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

