Landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass berechtigt zum kostenlosen bzw. vergünstigen Eintritt in bestimmte Einrichtungen des Landes.
Er ist für Familien und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Weitere Informationen und eine Übersicht über die Ausflugsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration.
Der Landesfamilienpass kann im Bürgerbüro beantragt werden. Dort werden auch die Gutscheine ausgegeben.
