Eine Gemeinde hat eine Vielzahl an Satzungen und Regelungen.

Die wichtigsten Infos haben wir für Sie bereitgestellt:

Satzungen

Gebühren

  • Reisepass / Personalausweis
    bis 23 Jahre: Personalausweis 22,80 € (vorläufiges Dokument 10,00 €), Reisepass 37,50 € (Express 69,50 €, vorläufiges Dokument 26,00 €)
    ab 24 Jahre Personalausweis 37,00 € (vorläufiges Dokument 10,00 €), Reisepass 70,00 € (Express 102,00 €, vorläufiges Dokument 26,00 €)
  • Fischereischeine
    Juigendfischereischein: 5,10 € (5 Jahre)
    Fischereischein auf Lebenszeit (erstmalig): 32,45 € (1 Jahr), 80,45 € (5 Jahre), 140,45 € (10 Jahre)
    Fischereischein auf Lebenszeit (Verlängerung): 17,00 € (1 Jahr), 65,00 € (5 Jahre), 125,00 € (10 Jahre)
  • Kopien:
    0,20 € je Seite (DIN A3 = 2 Seiten)
  • Beglaubigungen:
    bei mitgebrachten Kopien jeweils 1,50 € pro Seiteinkl. Kopien im Rathaus, 1. Kopie/Beglaubigung 1,70 €, 2. Kopie/Beglaubigung 1,20 €, jede weitere 0,70 € 
  • Hundesteuer:
    1. Hund 100,00 €, jeder weitere Hund 200,00 €, Kampfhund 1.200,00 €
  • Grundsteuerhebesatz:
    Grundsteuer A: 340 v.H., Grundsteuer B: 360 v.H.
  • Gewerbesteuerhebesatz:
    360 v.H.
  • Wassergebühr:
    brutto 1,71 €/m³
  • Abwassergebühren:
    Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser 1,49 €, Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche 0,30 €, Gebühr für sonstige Einleitungen je m³ Abwasser oder Wasser 1,49 €
  • Amtsblatt:
    Jahresbezugsgebühr: 31,86 €; digital: 21,24 €
  • Friedhofsatzung: siehe Ortsrecht
  • Gemeindemobil: weitere Informationen

Haushalt

Haushaltsplan

Eine Gemeinde kann ohne eigene Finanzmittel nicht selbständig und unabhängig politische Entscheidungen treffen. Daher gehört es zu den wichtigsten Rechten einer Kommune, einen eigenen Haushalt aufzustellen, zu beraten und zu verabschieden.

Der Haushaltsplan einer Gemeinde ist ein Arbeits- und Wirtschaftsplan, von dem die Verwaltung nur im begrenzten Sonderfall abweichen darf. Auf diese Weise haben die demokratisch gewählten Gemeindevertreter, die den Haushaltsplan beschließen, ein Steuerungsmittel, mit dem sie die Interessen der Bürger durchsetzen können.

Die Gemeinde kann dabei ihr Geld völlig unabhängig investieren, sofern dies Recht und Gesetz nicht widerspricht.

Beteiligungen

Derzeit ist die Gemeinde an folgenden Unternehmen nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg beteiligt:

  • Volksbank Weingarten eG (ehem. Raiffeisenbank Grünkraut): 4 Geschäftsanteile zu je 50 €
  • RaWeg mbH (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft): Anteil von 768,00 € = 0,5%
  • Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG): 100 € = 0,11%
  • Zweckverband "Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg": Anteil von 1.000,00 € = 2,86%
  • Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben (ReKo): Anteil 226,00 € = 0,567 %
  • Zweckverband 4IT (Rechenzentrum): = 0,0287 %
  • Netze BW GmbH & Co. KG: 1.350.000 € = 0,043 %
  • TWS Netz GmbH (Stromnetz): 5.000 € = 0,0501 %
  • Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (GENOHolz): 10,25 €
  • Weitere Beteiligungen/Mitgliedschaften bestehen bei:
    Abwasserzweckverband Grünkraut-Schlier
    Gemeindeverwaltungsverband Gullen
    Tourismuszweckverband "Tourismus Württ. Allgäu" (TWA)
    Bürgergemeinschaft Grünkraut e.V.
    Musikschule Ravensburg