Förderprogramm "Familie und Klimaschutz"
Das nachfolgende Programm hat die Förderung von barrierefreiem Sanieren zum Ziel. Personen sollen dadurch möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben können.
Förderung von barrierefreiem Sanieren
- Barrierefreies Bad/WC nach DIN 18040 – 2 (z.B. Türen gehen nach außen auf, Dusche ist stufenlos befahrbar, Bewegungsfläche vor dem WC beträgt mindestens 120 x 120 cm) und
- Türbreiten von mindestens 80 cm für alle Bereiche, welche zum täglichen Gebrauch erforderlich sind und
- Anordnung aller funktionalen Räume (Bad, WC, Küche, Wohnen, Schlafen) auf
einer Ebene, alternativ über Aufzug zu erreichen und - barrierefreier Zugang bis ins Gebäude (wenn Rampe nötig max. 6 % Steigung,
DIN-Norm!).
Die Erfüllung dieser Vorgaben sind vom Architekt/Planer und dem Eigentümer zu bestätigen.
Der Förderbetrag beträgt pro abgeschlossene Wohneinheit 2.000,00 Euro. Die Höhe der Förderung wird auf maximal 6.000 Euro pro Grundstück begrenzt.
