Mittwoch, 04.11.2026 , 18:30 Uhr
Lebensmittel-Folgebelehrung
Kurzbeschreibung
Lebensmittelhygieneschulung und Folgebelehrung nach §§ 42 und 43 IfSG
Alle, die beruflich oder ehrenamtlich regelmäßig mit Lebensmitteln umgehen, benötigen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt und alle 2 Jahre eine Folgebelehrung. Diese Schulung ist auch für diejenigen zu empfehlen, die nicht regelmäßig, aber gelegentlich im Verein oder auf Festen Umgang mit Lebensmitteln haben.
Die Bürgergemeinschaft Grünkraut e.V. bietet diese Lebensmittel – Folgebelehrung kostenlos an.
Beschreibung
Bringen Sie dazu nach Möglichkeit die Unterlagen mit, die Sie bei der Erstbelehrung des Landratsamtes bekommen haben (im LKR Ravensburg früher das rote Heft).
Wenn Sie diese nicht mehr haben, bekommen Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme.
Sie haben Fragen? Melden Sie sich telefonisch (0751-760245) oder per E-Mail (christa.gnann@gruenkraut.de) bei Christa Gnann.
Die Erstbelehrung muss weiterhin beim Landratsamt absolviert werden: Lebensmittelbelehrung
