Kontakt

Bürgermeisteramt Grünkraut
Scherzachstr. 2
88287 Grünkraut

Tel.: 0751/7602-0
Fax: 0751/7602-20
Mail: info@gruenkraut.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Mi 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr
und während der Öffnungszeiten

Behördenwegweiser

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Bau- und Umweltamt

Beschreibung

Artenschutz
0751/85-4245

Untere Wasserbehörde
0751/85-4251

Abbauvorhaben/Bodenschutz und Altlasten
0751/85-4216

Gewässer- und Grundwasserschutz
0751/85-4260

Hausanschrift

Gartenstraße 107
88212 Ravensburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Anfahrtsbeschreibung

Linie 1, 3, 5, 20, 30, 31, 7534, 7573
Haltestelle "Polizeipräsidium"

Kontakt

Telefon 0751 85-4110
Fax 0751 85-774105
E-Mail bu@rv.de

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 17:30 Uhr

Persönlicher Kontakt

Herr Peter Neisecke

Leiter Bau- und Umweltamt

Telefon 0751 85-4212
Fax 0751 85-4105
E-Mail bu@rv.de
Raum E 317

Leistungen

Formulare und Onlinedienste

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Sie ist Bestandteil der Teilungserklärung, welche vom Notar gefertigt wird.

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und somit sondereigentumsfähig sind.

  • Anzeige von Sprengungen (DOC)
  • Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
    Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung.
  • Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
    Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung.
  • Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen

    Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus

    • wissenschaftlichen,
    • künstlerischen oder
    • heimatgeschichtlichen Gründen.
  • Förderung von Mietwohnraum - Antrag
    Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2012
  • Wohneigentumsförderung

    Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm