Behördenwegweiser
Gemeindeverwaltungsverband Gullen
Kontakt
Zuständigkeit
Untere Baurechtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde.
Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Ausschankerlaubnis für mehr als 4 Tage beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
Formulare und Onlinedienste
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Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Sie ist Bestandteil der Teilungserklärung, welche vom Notar gefertigt wird.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und somit sondereigentumsfähig sind.
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
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Baubeschreibung (PDF)
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Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
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Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
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Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. -
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. -
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen
Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus
- wissenschaftlichen,
- künstlerischen oder
- heimatgeschichtlichen Gründen.
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
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Kenntnisgabeverfahren (PDF)
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Lageplan - schriftlicher Teil (PDF)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)