Kontakt

Bürgermeisteramt Grünkraut
Scherzachstr. 2
88287 Grünkraut

Tel.: 0751/7602-0
Fax: 0751/7602-20
Mail: info@gruenkraut.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Mi 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr
und während der Öffnungszeiten

Lebenslagen

Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.

Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.

Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:

  • Ausweisdokumente
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

02.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg