Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
Im Abendgymnasium können Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit neben der Arbeit die allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterricht findet normalerweise abends oder in Ausnahmefällen am Wochenende statt.
Das Abendgymnasium dauert
- für Personen mit Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand: drei bis dreieinhalb Jahre und
- für Personen ohne Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand: vier Jahre.
Es gliedert sich in folgende Bildungsgänge:
- einjähriger Vorkurs (nur für Personen ohne Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand)
- einjährige Einführungsphase
- zweijährige Kursphase.
Personen ohne Realschulabschluss erhalten mit der Versetzung in das Kurssystem einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt.
Am Ende des ersten Jahres der Kursphase erhalten Sie die Fachhochschulreife, wenn Sie
- die erforderlichen schulischen Leistungen erbringen und
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst nachweisen.
Bestehen Sie die Abiturprüfung, erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife. Sie dürfen damit an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland studieren.
Zuständige Stelle
das jeweilige Abendgymnasium
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie können den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder haben den Vorkurs ordnungsgemäß besucht.
- Sie haben eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen oder können eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen. Der Berufstätigkeit gleichgestellt ist die Führung eines Familienhaushaltes. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres können anerkannt werden.
- Sie werden während des Besuchs des Abendgymnasiums andauernd berufstätig sein (Ausnahme: die letzten drei Schulhalbjahre).
- Sie haben nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben.
- Ihnen ist nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife verweigert worden, wobei die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium außer Betracht bleibt, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich persönlich beim Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Erkundigen Sie sich dort über das Anmeldeverfahren. Einige Abendgymnasien bieten ein Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.
Die Schulleitung beurteilt aufgrund Ihrer Angaben Ihre schulische und berufliche Bildung. Sie informiert Sie schriftlich, ob sie Sie zum Vorkurs oder zur Einführungsphase zugelassen hat.
Fristen
Über die Aufnahmetermine informiert Sie die Schulleitung.
Erforderliche Unterlagen
- Foto
- Lebenslauf
- letztes Schulzeugnis einer allgemein bildenden Schule
- Nachweis über Berufsausbildung, z.B.
- Bescheinigung
- Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer oder
- Nachweis über einjährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) oder
- Nachweis über mindestens zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)
Kosten
Die einzelnen Abendgymnasien erheben unterschiedliche Gebühren.
Hinweise
Sie sind arbeitslos und wollen das Abendgymnasium besuchen? Lassen Sie sich die Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bescheinigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeitslosigkeit auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Sie sind ab Beginn des zweiten Halbjahres der Kursphase nicht mehr beruflich tätig? In diesem Fall können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg