Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Auskunft aus dem Sorgeregister
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Onlineantrag und Formulare
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Auskunft aus dem Sorgeregister
Auskunft aus dem Sorgeregister
Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann vom Jugendamt eine Auskunft darüber erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Die Auskunft bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen und auch keine gerichtlichen Entscheidungen über die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern registriert sind. Weiter wird bestätigt, dass keine gerichtliche Entscheidung eingetragen ist, mit der das Sorgerecht der Mutter ganz oder teilweise entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden wäre.
Die Auskunft dient der Mutter im Rechtsverkehr mit z.B. Behörden, Banken usw. als Nachweis, dass ihr die alleinige elterliche Sorge ganz oder in Teilen für ihr Kind zusteht.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen.
Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über unser Portal übersandt.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes