Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Persönlicher Kontakt
Steuerveranlagungen, Beitreibung/Vollstreckung, Kostenersätze, Kasse (Vertretung), Gewerbean-/abmeldungen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Hinweise
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.