Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan ist ein kommunalpolitisches Instrument. Gemeinden und Gemeindeverbände legen im Nahverkehrsplan die gesamten Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Einflussbereich fest. Daher ist dieser Plan sowohl für Fahrgäste als auch für Verkehrsunternehmen von Bedeutung, da diese durch den Plan wissen, welche neue Strecken für den ÖPNV erschlossen beziehungsweise welche bestehenden Verbindungen weiter ausgebaut werden sollen. Nahverkehrspläne müssen spätestens alle fünf Jahre überarbeitet werden. In der Regel werden die Pläne in der Ausarbeitungsphase ausgelegt, damit Interessierte (z.B. Verbände) ihre Ideen und Vorschläge dazu vorbringen können. Folgende Stellen müssen gehört werden:
Im Nahverkehrsplan müssen mindestens folgende Punkte festgeschrieben werden:
Das ÖPNV-Gesetz des Landes schreibt vor, dass zusätzlich zum Nahverkehrsplan auch ein Nahverkehrsentwicklungsplan aufgestellt werden soll, der
Alle Gemeinden, die einem Verkehrs- oder Tarifverbund angehören, müssen ihre Verkehrsentwicklungspläne aufeinander abstimmen. Hinweis: In der Regel können Sie den Nahverkehrsplan während der Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde kostenlos einsehen. |