Lebenslagen
Verkehrsunfall
Jeden Tag berichten Zeitungen, Radio und Fernsehen über Verkehrsunfälle.
Doch was passiert, wenn Sie selbst betroffen sind?
Grundsätzlich ist jede Person verpflichtet zu helfen, wenn er sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt.
Daher gibt es einige wichtige Verhaltensregeln am Unfallort, die jeder beachten sollte.
Notruf 112 oder 110
Benötigt jemand einen Notarzt oder Rettungswagen? Der Notruf 112 oder 110 ist von jedem Telefon aus immer erreichbar.
Hilfe können Sie außerdem über Notrufsäulen am Straßenrand anfordern. Jede Notrufsäule verfügt über eine Standortkennung zur genauen Ortung.
"Notfon-D"-Telefonnummer 0800 66 83 66 3
Bei leichten Verkehrsunfällen mit Blechschaden oder Pannen bietet Ihnen die Autobahn GmbH im Auftrag des Bundes zusammen mit den Mobilfunkbetreibern eine weitere Möglichkeit, Hilfe zu organisieren:
Über die kostenlose Telefonnummer 0800 66 83 66 3 ("Notfon-D"-Telefonnummer) erreichen Sie die Bosch Solution GmbH, die im Auftrag der Autobahn GmbH auch die Anrufe über die Notrufsäulen entgegennimmt. Sie vermittelt eine Pannenhilfe und setzt für Sie - sofern erforderlich - den Notruf ab.
Sollten Sie im europäischen Ausland an einem Verkehrsunfall beteiligt sein, erschweren oftmals sprachliche Probleme die Situation. In solchen Fällen kann ein Europäischer Unfallbericht nützlich sein. Dieses Formular ist in allen Sprachen einheitlich gestaltet, sodass Sie damit auch im Ausland ein vollständiges Unfallprotokoll erstellen können.
Sie erhalten diesen Unfallbericht in vielen europäischen Sprachen kostenlos bei Ihrer Versicherung oder können ihn sich hier downloaden.
Achtung: Wenn Sie an einem Unfall beteiligt waren und sich vom Unfallort entfernen, machen Sie sich in der Regel strafbar.
Vertiefende Informationen
- Wie Sie einen Notfall melden müssen und welche Punkte Sie dabei nicht vergessen dürfen, erfahren Sie ausführlich im Kapitel „Notfall – wie helfe ich?“ der Lebenslage "Sicherheit und Gefahrenabwehr“.
- Ausführliche Informationen, weiterführende Links sowie Adressen erhalten Sie in der vom Innenministerium herausgegebenen Broschüre "Was geschieht, wenn's passiert ist?" - Tipps der Polizei für Opfer und Geschädigte von Verkehrsunfällen.
- Unfallkarte zum Datenaustausch für die Unfallbeteiligten
Freigabevermerk
04.09.2025 Innenministerium Baden-Württemberg