Kurzbekanntmachung - Auswahlverfahren Grundstücksverkauf für Wohnungsbau im Baugebiet "Buchenstraße"
Die Gemeinde Grünkraut beabsichtigt im Baugebiet „Buchenstraße“ eine Neuordnung und Modernisierung der Grundstücksnutzungen als auch der planungsrechtlichen Situation vorzunehmen, um eine zeitgemäße Nachverdichtung mit der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu erreichen.
Die Gemeinde Grünkraut konnte in den letzten Jahren die Flächen des Grundstücks der Flst.-Nr. 335/2 erwerben und beabsichtigt mit diesem Investorenwettbewerb das vorgenannte Grundstück an einen Investor in Gestalt von gewerblichen Bauträgern, Wohnungsbau- bzw. Investorengesellschaften zu veräußern, der das Grundstück in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erwirbt und mehrgeschossige Wohngebäude und Kettenhäuser errichtet und diese anschließend vermietet oder als WEG-Teileigentum veräußert. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet „Buchenstraße“ wird nach Zuschlagserteilung im Investorenwettbewerb mit dem Käufer als Vorhabenträger der bestehende Bebauungsplan in Gestalt eines Änderungsbebauungsplans gemeinsam weiterentwickelt. Neben der Errichtung der Wohngebäude hat der Investor als Vorhabenträger die erforderlichen hoheitlichen Erschließungsanlagen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auf seine Kosten herzustellen. Der Käufer hat spätestens ein Jahr nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Erwerb der Grundstücke durch notariellen Kaufvertrag mit der Bebauung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beginnen. Bei der Auswahlentscheidung werden nur diejenigen Bieter berücksichtigt, die im Verfahren für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen. Als geeignet sind diejenigen Bieter anzusehen, die die Eignungsvoraussetzung gemäß den Ausschreibungsunterlagen vollständig erfüllen. Die Grundstücke zur Bebauung mit Wohnungsbau werden an denjenigen Bieter veräußert, der das gemäß den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot im Rahmen einer Preis- und Konzeptbewertung abgegeben hat. Vorgesehen ist die Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden und Kettenhäuser. Das wirtschaftlichste Angebot wird einerseits anhand des höchsten Angebotspreises (Gewichtung 30%) und andererseits anhand des städtebaulichen Projektkonzepts (Gewichtung 70%) bewertet, welches die beste städtebauliche Umsetzung unter Beachtung der Anforderungen der energetischen Vorgaben der Gemeinde Grünkraut erwarten lässt. Dies beinhaltet die architektonische Qualität und Gestaltung des Bauwerkes, die architektonische Qualität der Wohnung oder Freibereiche sowie die Lösungsansätze der Bieter für den ruhenden Verkehr. Für den Grundstückserwerb des vorgenannten Grundstückes gilt ein abgeleiteter Mindestangebotspreis aus dem Verkauf vollerschlossener Grundstücke der Gemeinde i. H. v. 380 EUR/m² Grundstücksfläche abzüglich der üblichen Erschließungskosten zur Herstellung der hoheitlichen Erschließungsanlagen. Der konkrete Wert wird derzeit ermittelt und ist Gegenstand der Verhandlungsgespräche. Mit dem Bieter, der am Ende des Verfahrens den Zuschlag erhält, wird mit Zuschlagserteilung ein kombinierter Grundstückskauf- und städtebaulicher Vertrag geschlossen und anschließend notariell beurkundet.
Interessierte Bewerber können die ausführliche Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Grünkraut unter dem Link https://www.gruenkraut.de/Startseite/Gemeinde+_+Rathaus/Bekanntmachungen.html sowie die Ausschreibungsunterlagen für das Auswahlverfahren der Gemeinde Grünkraut unter dem Link http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3085cac1-4a20-45eb-a87b-f2880dc01867 abrufen. Grünkraut, 23.10.2025
Holger Lehr
Bürgermeister der Gemeinde Grünkraut



