Neues Namensrecht
Seit dem 01. Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten.
Nun gibt es viele neue Möglichkeiten der Namensgebung z. B. die Führung eines Doppelnamens als Ehenamen wie auch beim Namen für das Kind.
Die Erklärvideos des Fachverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. zeigen, was bei der Eheschließung sowie bei der Namensvergabe bei Kindern möglich ist.
Machen Sie sich beim Anschauen der Videos mit den neuen Regelungen vertraut.
Haben Sie weitere Fragen, helfen wir Ihnen beim Standsamt selbstverständlich gerne weiter.
Hier gelangen Sie zum Video über die Ehenamen und hier zum Video zum Thema Kindesnamen.